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Sicherheitshinweise

Wir bitten Sie beim Betreten der Bibliothek die aktuellen Sicherheitshinweise zu befolgen:


  • Treten Sie nur ein, wenn Sie komplett symptomfrei sind.
  • In der Bibliothek ist eine FFP2-Maske zu tragen (Ausnahmen wie bekannt: unter anderem für Schwangere, bei Vorliegen gesundheitlicher Gründe sowie für Kinder bis zum 14. Lebensjahr, wobei ab 6 Jahren ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen ist).
  • Bibliotheken dürfen zwischen 5 und 24 Uhr geöffnet haben.
  • Abstand von zwei Metern zu haushaltsfremden Personen

NEU: Bundesmaßnahmen ab 12.02.2022:

 

  • Seit 12.2. entfällt die 2G-Regelung im Rahmen des Bibliotheksbesuches (Regeln für Veranstaltungen siehe unten). Die Bibliothek steht allen BesucherInnen offen. BibliothekarInnen müssen keine Kontrollen durchführen.
  • Die Kontaktdatenerhebung ist nicht länger nötig.
  • In der Bibliothek ist eine FFP2-Maske zu tragen (Ausnahmen wie bekannt: unter anderem für Schwangere, bei Vorliegen gesundheitlicher Gründe sowie für Kinder bis zum 14. Lebensjahr, wobei ab 6 Jahren ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen ist).
  • Bibliotheken dürfen zwischen 5 und 24 Uhr geöffnet haben.
  • Abstand von zwei Metern zu haushaltsfremden Personen

Zusammenkünfte/Veranstaltungen:

  • 3G-Einlasskontrolle (für alle ab 12 Jahren, für Jüngere kein Nachweis nötig)
  • FFP2-Maske für alle ab 14 Jahren (Mund-Nasen-Schutz für Kinder ab 6 bzw. für Schwangere etc.)
  • Kontaktdatenerhebung (Nicht nötig, wenn sich weniger als 10 Personen aus unterschiedlichen Haushalten treffen)
  • Ab 50 TeilnehmerInnen Meldung an Bezirksverwaltungsbehörde, ab 250 TeilnehmerInnen Genehmigung nötig
  • Ab 50 TeilnehmerInnen ist ein COVID-19 Präventionskonzept und die Ernennung einer/s COVID-19-Beauftragten nötig
  • Die Zusammenkünfte mit mehr als 50 TeilnehmerInnen dürfen nur zwischen 05:00 und 24:00 stattfinden.
  • Für Ausschank von Getränken und Konsumation von Speisen gilt: Bei bis zu 50 TeilnehmerInnen bzw. bei aussschließlich zugewiesenen Sitzplätzen möglich. Es gelten die Gastgewerberregelungen (3G-Regel, Zuweisung von Sitzplätzen, keine Konsumation im Stehen (außer im Freien))
  • 2 Meter Mindestabstand zwischen haushaltsfremden Teilnehmenden